{"id":5593,"date":"2025-04-09T13:08:10","date_gmt":"2025-04-09T13:08:10","guid":{"rendered":"https:\/\/loftfx.de\/ogolne-warunki-handlowe\/"},"modified":"2025-10-01T20:21:57","modified_gmt":"2025-10-01T20:21:57","slug":"ogolne-warunki-handlowe","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.loftfx.de\/pl\/ogolne-warunki-handlowe\/","title":{"rendered":"Og\u00f3lne warunki handlowe"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"5593\" class=\"elementor elementor-5593 elementor-bc-flex-widget\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9031258 e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"9031258\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;enable_glow_container&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a981ace e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"a981ace\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;enable_glow_container&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2729943 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"2729943\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;custom-text-animation&quot;:&quot;type3&quot;,&quot;disable_animation_on_mobile&quot;:&quot;no&quot;}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<div data-animation-type=\"type3\" ><h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><b>Allgemeine Gesch\u00e4fts\u00adbedingungen mit Kunden\u00adinformationen<\/b><\/h2><\/div>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4257b14 e-con-full e-flex e-con e-parent\" data-id=\"4257b14\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;enable_glow_container&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5583e4b e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"5583e4b\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;enable_glow_container&quot;:&quot;no&quot;}\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2d6d475 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2d6d475\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<b>Inhaltsverzeichnis<\/b><br>Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen<br>Vertragsschluss und Vertragssprache<br>Lieferbedingungen<br>Preise und Zahlungsbedingungen<br>Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<br>Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den<br>Verj\u00e4hrung<br>H\u00f6here Gewalt<br>Eigentumsvorbehalt<br>Schlussbestimmungen<br>\u00a0<br>1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen<br>1.1.\u00a0Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend\u00a0\u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge zwischen der LOFTFX GmbH, vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Marcin Rutecki, Steinhof 10a, 40699 Erkrath, Deutschland, Tel.: +49 (0) 211 \u2013 59838140, E-Mail:\u00a0<u>info@loftfx.de<\/u>, Internet:\u00a0<u>https:\/\/loftfx.de\/<\/u>\u00a0(nachfolgend geschlechtsneutral\u00a0\u201eVerk\u00e4ufer\u201c) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral\u00a0\u201eK\u00e4ufer\u201c, gemeinsam auch\u00a0\u201eParteien\u201c) des Verk\u00e4ufers.<br>1.2.\u00a0Verwendet der K\u00e4ufer entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschlie\u00dflich, wenn der Verk\u00e4ufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des K\u00e4ufers die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausf\u00fchrt.<br>1.3.\u00a0Diese AGB gelten ausschlie\u00dflich, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. \u00a7 14 BGB eine nat\u00fcrliche oder juristische Person oder eine rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt. Demgegen\u00fcber ist Verbraucher gem. \u00a7 13 BGB jede nat\u00fcrliche Person, die ein Rechtsgesch\u00e4ft zu Zwecken abschlie\u00dft, die \u00fcberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden k\u00f6nnen.\u00a0<br>1.4.\u00a0Das Angebot des Verk\u00e4ufer richtet sich ausschlie\u00dflich an Unternehmer gem. Ziffer 1.3. dieser AGB. Der Verk\u00e4ufer schlie\u00dft keine Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern, \u00a7 13 BGB. Der Verk\u00e4ufer kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europ\u00e4ischen Union und einen Nachweis seiner Ans\u00e4ssigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die f\u00fcr den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom K\u00e4ufer vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df anzugeben.<br>1.5.\u00a0Diese AGB gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend \u201eWaren\u201c), ohne R\u00fccksicht darauf, ob der Verk\u00e4ufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (\u00a7\u00a7 433, 650 BGB).<br>1.6.\u00a0Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer in der zum Zeitpunkt der Bestellung des K\u00e4ufers g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass der Verk\u00e4ufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.<br>2. Vertragsschluss und Vertragssprache<br>2.1.\u00a0Die Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich Eigentums- und Urheberrechte an seinen Angeboten und\/oder sonstigen Unterlagen vor. Vor der Weitergabe der Angebote und\/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der K\u00e4ufer der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers.<br>2.2.\u00a0Die Bestellung der Ware erfolgt durch \u00dcbersendung der durch den K\u00e4ufer unterschriebenen technischen Zeichnung und gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die technische Zeichnung vor \u00dcbersendung seines rechtsverbindlichen Vertragsangebots sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen und zu unterschreiben. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, das Vertragsangebot des K\u00e4ufers innerhalb von 30 Tagen nach Zugang beim Verk\u00e4ufer anzunehmen.<br>2.3.\u00a0Die Annahme erfolgt entweder,<br>indem der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer eine Annahmeerkl\u00e4rung (z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) \u00fcbermittelt und ma\u00dfgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerkl\u00e4rung beim K\u00e4ufer ist, oder<br>indem er den K\u00e4ufer die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim K\u00e4ufer ma\u00dfgeblich ist, oder<br>indem der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.<br>Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den K\u00e4ufer zu laufen. Die Frist endet mit dem Ablauf der zuvor in Ziffer 2.2. genannten Frist, welche auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verk\u00e4ufer das Angebot des K\u00e4ufers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der K\u00e4ufer nicht mehr an seine Willenserkl\u00e4rung gebunden ist.<br>2.4.\u00a0Der Vertragsschluss erfolgt ausschlie\u00dflich in deutscher Sprache.<br>2.5.\u00a0Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr gleichzeitig laufende und zuk\u00fcnftige Vertragsverh\u00e4ltnisse mit dem K\u00e4ufer.<br>2.6.\u00a0Der K\u00e4ufer hat sicherzustellen, dass die von ihm im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verk\u00e4ufer versandten E-Mails empfangen werden k\u00f6nnen. Insbesondere hat der K\u00e4ufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verk\u00e4ufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden k\u00f6nnen.<br><br>3. Lieferbedingungen<br>3.1.\u00a0Der Verk\u00e4ufer liefert Waren vorbehaltlich lokaler oder zeitlicher Beschr\u00e4nkungen (au\u00dfer an am Gesch\u00e4ftssitz des Verk\u00e4ufers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertagen) an die vom K\u00e4ufer angegebene Firmenanschrift (z.B. Lager des K\u00e4ufers), sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Der Verk\u00e4ufer berechnet zus\u00e4tzlichen Liefer- und Versandkosten.<br>3.2.\u00a0Dem Verk\u00e4ufer sind Teillieferungen gestattet, soweit dieses f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar ist. Im Falle zumutbarer Teillieferungen ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.<br>3.3.\u00a0Scheitert die Zustellung der Ware aus Gr\u00fcnden, die der K\u00e4ufer zu vertreten hat, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, die dem Verk\u00e4ufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten zu tragen.<br>3.4.\u00a0Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den K\u00e4ufer mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber. Dies gilt auch, wenn der Verk\u00e4ufer die Kosten des Transportes tr\u00e4gt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des K\u00e4ufers.<br>3.5.\u00a0Sofern der Verk\u00e4ufer verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Ware), wird der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist trotz aller zumutbaren Anstrengungen des Verk\u00e4ufers nicht verf\u00fcgbar, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des K\u00e4ufers wird der Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich erstatten. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Ware gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder ordnungsgem\u00e4\u00dfe Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verk\u00e4ufers, sofern der Verk\u00e4ufer ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen hat und weder den Verk\u00e4ufer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft.<br><br>4. Preise und Zahlungsbedingungen<br>4.1.\u00a0Sofern sich aus der Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung im Angebot des Verk\u00e4ufers nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Preise in EURO und sind Nettopreise zuz\u00fcglich der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Z\u00f6lle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.<br>4.2.\u00a0Hat sich der vereinbarte Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Erh\u00f6hung von Materialherstellungs- und\/oder Material- und\/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, und\/oder W\u00e4hrungsregularien und\/oder Zoll\u00e4nderung, und\/oder Frachts\u00e4tze und\/oder \u00f6ffentliche Abgaben und\/oder durch Erh\u00f6hung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erh\u00f6ht, gilt der h\u00f6here Preis, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Ausf\u00fchrungstermin mehr als vier (4) Monate liegen. Liegt der neue Preis aufgrund des dem Verk\u00e4ufer zustehenden Preisanpassungsrechtes 20 % oder mehr \u00fcber dem urspr\u00fcnglich vereinbarten Preis, hat der K\u00e4ufer das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dieses Recht muss vom K\u00e4ufer unverz\u00fcglich nach Mitteilung des erh\u00f6hten Preises geltend gemacht werden.<br>4.3.\u00a0Sofern eine Lieferung in L\u00e4nder au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union erfolgt, k\u00f6nnen im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer, wenn der Verk\u00e4ufer diese nicht zu vertreten hat. Zu diesen Kosten k\u00f6nnen u.a. Steuern, Z\u00f6lle und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben sowie Kosten f\u00fcr die Geld\u00fcbermittlung durch Kreditinstitute (z.B. \u00dcberweisungsgeb\u00fchren, Wechselkursgeb\u00fchren) z\u00e4hlen. Gegebenenfalls k\u00f6nnen einzelne der vorgenannten Kosten auch f\u00fcr Lieferungen in L\u00e4nder innerhalb der Europ\u00e4ischen Union entstehen, wenn der K\u00e4ufer die Zahlung von einem Land au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union aus vornimmt.<br>4.4.\u00a0Der Kaufpreis wird f\u00e4llig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 5 (f\u00fcnf) Tagen ab Erhalt der Rechnung mit Skontoabzug i.H.v. 3 % zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei \u00dcberschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonit\u00e4tspr\u00fcfung durchzuf\u00fchren und diese Zahlungsart bei negativer Bonit\u00e4tspr\u00fcfung abzulehnen.<br>4.5.\u00a0F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Gesch\u00e4ftskonto des Verk\u00e4ufers ma\u00dfgebend.<br>4.6.\u00a0Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer in Verzug. Die ausstehende Verg\u00fctung ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschlie\u00dflich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten f\u00fcr Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verk\u00e4ufers auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unber\u00fchrt. Im Falle \u00fcberf\u00e4lliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des K\u00e4ufers zun\u00e4chst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschlie\u00dfend auf die \u00e4lteste Forderung angerechnet. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, Mahnkosten in pauschaler H\u00f6he von 5,00 EUR geltend zu machen. Dem K\u00e4ufer bleibt der Nachweis keiner bzw. geringerer Kosten vorbehalten.<br>4.7.\u00a0Aufrechnungsrechte stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Verk\u00e4ufers gegenseitig verkn\u00fcpft oder von diesem anerkannt sind.<br>4.8.\u00a0Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht des K\u00e4ufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des K\u00e4ufers stammt aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis und ist unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Verk\u00e4ufer erforderlich.<br>4.9.\u00a0Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Verk\u00e4ufers auf die Verg\u00fctung durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, so ist der Verk\u00e4ufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB).<br><br>5. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<br>5.1.\u00a0Soweit zwischen den Parteien nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wird, gilt das gesetzliche M\u00e4ngelhaftungsrecht. Hiervon abweichend gilt:<br>5.2.\u00a0Bei neuen Waren betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche ein (1) Jahr ab Gefahr\u00fcbergang. Die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen f\u00fcr den R\u00fcckgriffsanspruch gem. \u00a7 445a BGB bleiben unber\u00fchrt.<br>5.3.\u00a0Der Verk\u00e4ufer leistet gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer nach seiner Wahl zun\u00e4chst Gew\u00e4hr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Erfolgt im Rahmen der M\u00e4ngelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verj\u00e4hrung nicht erneut.<br>5.4.\u00a0F\u00fcr die Beschaffenheit der Ware gelten ausschlie\u00dflich die eigene Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Verk\u00e4ufers und die Herstellerangaben, die in den Vertrag einbezogen werden; f\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer keine Haftung.<br>5.5.\u00a0Ein unwesentlicher Mangel begr\u00fcndet keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche und berechtigt den K\u00e4ufer nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Dies gilt nicht f\u00fcr den Fall, wenn die Teillieferung f\u00fcr den K\u00e4ufer ohne Interesse ist. Ferner ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten. Sofern eine Ware unentgeltlich zur Verf\u00fcgung gestellt wird, haftet der Verk\u00e4ufer lediglich f\u00fcr M\u00e4ngel, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt wird.<br>5.6.\u00a0Keine M\u00e4ngel i.S. dieser AGB liegen vor, wenn eine branchen- und handels\u00fcbliche gem\u00e4\u00df G\u00fctenormen zul\u00e4ssige, geringe \u00c4nderungen oder Abweichungen in Qualit\u00e4t, Gewicht, Gr\u00f6\u00dfe, Dicke, Breite, Ausr\u00fcstung, Musterung, Farbton, Struktur, Form etc. vorliegt und diese unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind.<br>5.7.\u00a0M\u00e4ngelanspr\u00fcche entstehen ferner nicht bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom K\u00e4ufer oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00dfe \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche, es sei denn, der K\u00e4ufer kann nachweisen, dass die ger\u00fcgte St\u00f6rung nicht durch diese \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.<br>5.8.\u00a0Liefert der Verk\u00e4ufer zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung eine mangelfreie Sache, kann der Verk\u00e4ufer vom K\u00e4ufer eine Nutzungsentsch\u00e4digung gem. \u00a7 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<br>5.9.\u00a0Die vorstehenden Einschr\u00e4nkungen und Fristverk\u00fcrzungen gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche aufgrund von Sch\u00e4den, die durch den Verk\u00e4ufer, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht wurden:<br>bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit<br>bei vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung sowie arglistigem Verschweigen eines Mangels<br>f\u00fcr Waren, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,<br>bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (Kardinalpflichten)<br>im Rahmen eines zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Garantieversprechens<br>soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes er\u00f6ffnet ist.<br>5.10.\u00a0Handelt der K\u00e4ufer als Kaufmann i.S.d. \u00a7 1 HGB gilt die in \u00a7\u00a7 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, ist dieser dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche M\u00e4ngel unverz\u00fcglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt wiederum nicht, wenn der Verk\u00e4ufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.<br>6. Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den<br>6.1.\u00a0Hinsichtlich der von dem Verk\u00e4ufer erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen uneingeschr\u00e4nkt<br>bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit,<br>bei vors\u00e4tzlicher oder fahrl\u00e4ssiger Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<br>bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,<br>soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes er\u00f6ffnet ist.<br>6.2.\u00a0Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gem\u00e4\u00df Ziffer 6.1. uneingeschr\u00e4nkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Verk\u00e4ufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).<br>6.3.\u00a0Im \u00dcbrigen ist eine Haftung des Verk\u00e4ufers ausgeschlossen.<br><br>7. Verj\u00e4hrung<br>Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer verj\u00e4hren \u2013 mit Ausnahme der unter Ziffer 5. geregelten Anspr\u00fcche \u2013 in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegr\u00fcndenden Tatsachen, sp\u00e4testens jedoch in f\u00fcnf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gem. Ziffer 6. unbeschr\u00e4nkt gehaftet wird.<br>8. H\u00f6here Gewalt<br>Der Verk\u00e4ufer haftet nicht in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt. Unter F\u00e4lle von h\u00f6herer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit au\u00dferhalb der Einflusssph\u00e4re der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen h\u00f6herer Gewalt, die sich auf die Vertragserf\u00fcllung auswirken, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses h\u00f6herer Gewalt zu verl\u00e4ngern und bei l\u00e4ngerfristigen Verz\u00f6gerungen ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Verk\u00e4ufer geltend gemacht werden k\u00f6nnen. F\u00fcr den Zeitraum der berechtigten Verl\u00e4ngerung der Liefertermine und -fristen ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers bleiben unber\u00fchrt.<br>9. Eigentumsvorbehalt<br>9.1.\u00a0Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen des Verk\u00e4ufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetrieb berechtigt. S\u00e4mtliche aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer \u2013 unabh\u00e4ngig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit neuen Sachen \u2013 in H\u00f6he des jeweiligen Rechnungsbetrages inklusive der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer im Voraus an den Verk\u00e4ufer ab. Der K\u00e4ufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen erm\u00e4chtigt. Die Befugnis des Verk\u00e4ufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unber\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer zieht die Forderungen nicht ein, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nachkommt, nicht in Verzug ger\u00e4t und kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.<br>9.2.\u00a0Der K\u00e4ufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware bis zum Eigentums\u00fcbergang pfleglich zu behandeln. Dar\u00fcber hinaus ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wassersch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern dieses angemessen oder branchen\u00fcblich ist. Der K\u00e4ufer muss ferner ggf. erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig vornehmen.<br>9.3.\u00a0Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pf\u00e4ndungen) auf die dem Verk\u00e4ufer geh\u00f6renden Waren erfolgen.<br>9.4.\u00a0Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts. Der Verk\u00e4ufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den R\u00fccktritt vorzubehalten. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, darf der Verk\u00e4ufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<br>9.5.\u00a0Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf gem\u00e4\u00df nachstehender Ziffer 9.5.3. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten erg\u00e4nzend die nachfolgenden Bestimmungen.<br>9.5.1.\u00a0Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse des Verk\u00e4ufers zu deren vollem Wert, wobei der Verk\u00e4ufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verk\u00e4ufer Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im \u00dcbrigen gilt f\u00fcr das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.<br>9.5.2.\u00a0Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he eines etwaigen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verk\u00e4ufer ab. Der Verk\u00e4ufer nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 9.4. genannten Pflichten des K\u00e4ufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.<br>9.5.3.\u00a0Zur Einziehung der Forderung bleibt der K\u00e4ufer neben dem Verk\u00e4ufer erm\u00e4chtigt. Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt und der Verk\u00e4ufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Aus\u00fcbung eines Rechts gem. Ziffer 9.5. geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verk\u00e4ufer verlangen, dass der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Au\u00dferdem ist der Verk\u00e4ufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des K\u00e4ufers zur weiteren Ver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.<br>9.5.4.\u00a0Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K\u00e4ufers freizugeben, sofern die H\u00f6he der Sicherheiten die Summe aller noch offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung um mehr als 10 % (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50 %) \u00fcbersteigt. Der Verk\u00e4ufer kann die Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.<br>10. Schlussbestimmungen<br>10.1.\u00a0Eine Abtretung von Anspr\u00fcchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den K\u00e4ufer, insbesondere eine Abtretung etwaiger M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, ist ausgeschlossen.<br>10.2.\u00a0F\u00fcr diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<br>10.3.\u00a0Ist der K\u00e4ufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. \u00a7 14 BGB, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Gesch\u00e4ftssitz des Verk\u00e4ufers. Der Verk\u00e4ufer ist in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erf\u00fcllungsort der Leistungsverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<br>Stand: 22. Mai 2023<br>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e2e42e2 elementor-absolute elementor-view-default elementor-widget elementor-widget-icon\" data-id=\"e2e42e2\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_position&quot;:&quot;absolute&quot;,&quot;cew_animation_ease&quot;:&quot;power1.out&quot;,&quot;cew_animation_enable&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;cew_animation_scrub&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;cew_animation_scrub_value&quot;:4,&quot;cew_animation_start_toggle&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;cew_animation_end_toggle&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;cew_animation_translate_y_toggle&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;cew_animation_from_translate_y&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;%&quot;,&quot;size&quot;:-59,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;cew_animation_to_translate_y&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;%&quot;,&quot;size&quot;:53,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;cew_animation_start_window&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;%&quot;,&quot;size&quot;:100,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;cew_animation_start_element&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;%&quot;,&quot;size&quot;:0,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;cew_animation_end_window&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;%&quot;,&quot;size&quot;:0,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;cew_animation_end_element&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;%&quot;,&quot;size&quot;:100,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;cew_animation_from_translate_y_tablet&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;px&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;cew_animation_from_translate_y_mobile&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;px&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;cew_animation_to_translate_y_tablet&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;px&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;cew_animation_to_translate_y_mobile&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;px&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:[]}}\" data-widget_type=\"icon.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-icon-wrapper\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-icon\">\n\t\t\t<i aria-hidden=\"true\" class=\"fas fa-circle\"><\/i>\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-5593","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v27.0 (Yoast SEO v27.4) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>Warunki handlowe dla przedsi\u0119biorc\u00f3w - LoftFX<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Nasze OWH dla klient\u00f3w biznesowych: warunki umowy, dostawa, ceny, odpowiedzialno\u015b\u0107. 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