Im Objektbau gelten für Lofttüren und Stahl-Glas-Elemente eine Reihe verbindlicher Normen und Vorschriften, die weit über die Anforderungen im privaten Wohnbau hinausgehen. Maßgeblich sind vor allem DIN-Normen zu Brandschutz, Schallschutz und Barrierefreiheit sowie produktspezifische Zulassungen für Stahl-Glas-Konstruktionen. Welche Anforderungen konkret gelten und welche Nachweise Architekten einfordern müssen, beantwortet dieser Artikel Schritt für Schritt.
Welche Normen gelten speziell für Stahl-Glas-Elemente im Objektbau?
Für Stahl-Glas-Elemente im Objektbau sind in Deutschland vor allem die DIN EN 14351-1 (für Außentüren und -fenster) sowie die DIN 18055 und die Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) relevant. Hinzu kommen produktbezogene Normen für Stahlbauteile, insbesondere DIN EN 1090, die die Ausführung von Stahltragwerken regelt.
Im gewerblichen Bereich unterliegen Stahl-Glas-Türen und Trennwände einer deutlich strengeren Prüfpflicht als im privaten Bereich. Die CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14351-1 ist für viele Produkte Pflicht und bescheinigt, dass das Element hinsichtlich Tragfähigkeit, Windlast, Luftdurchlässigkeit und Wasserdichtheit geprüft wurde. Für Verglasungen gilt zusätzlich die TRAV (Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen), sobald Glasflächen absturzsichernd wirken müssen.
Architekten sollten bei der Planung frühzeitig klären, welche Verwendungsklasse das jeweilige Element erfüllen muss. Denn je nach Nutzung, Lage und Gebäudekategorie können unterschiedliche Normenpakete greifen. Stahl-Glas-Raumteiler für Innenbereiche unterliegen dabei anderen Anforderungen als raumabschließende Türelemente mit Brandschutz- oder Schallschutzfunktion.
Welche Brandschutzanforderungen müssen Lofttüren im Gewerbebau erfüllen?
Lofttüren im Gewerbebau müssen Brandschutzanforderungen erfüllen, wenn sie in brandabschnittsbildenden Wänden eingesetzt werden. In diesem Fall sind klassifizierte Feuerschutzabschlüsse nach DIN EN 13501-2 erforderlich, typischerweise als T30 (EI 30) oder T60 (EI 60), je nach Gebäudeklasse und Lage im Gebäude.
Nicht jede Lofttür muss automatisch eine Brandschutzfunktion erfüllen. Entscheidend ist, ob die Tür in einer brandabschnittsbildenden Wand sitzt oder ob sie lediglich als raumtrennendes Element ohne Brandschutzfunktion dient. Diese Unterscheidung trifft in der Regel der Brandschutzplaner oder Sachverständige auf Basis der Landesbauordnung und des Brandschutzkonzepts des Gebäudes.
Für Lofttüren mit Brandschutzfunktion gelten strenge Anforderungen an das Gesamtsystem: Rahmen, Verglasung, Beschläge und Schließmechanismus müssen gemeinsam geprüft und zugelassen sein. Eine nachträgliche Änderung einzelner Komponenten kann die Zulassung gefährden. Architekten sollten daher ausschließlich Produkte einsetzen, die als geprüftes System mit entsprechendem Prüfzeugnis und allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) oder Zustimmung im Einzelfall (ZiE) vorliegen.
Welche Schallschutzklassen sind für Lofttüren in Büros und Hotels relevant?
Für Lofttüren in Büros und Hotels sind in der Regel Schallschutzklassen zwischen SSK 2 und SSK 4 relevant, entsprechend einem bewerteten Schalldämm-Maß von 32 bis 42 dB nach DIN EN ISO 10140. Die konkrete Anforderung hängt von der Raumnutzung und den Vorgaben der DIN 4109 ab, die den Schallschutz im Hochbau regelt.
In Hotelprojekten gelten besonders hohe Anforderungen: Zwischen Flur und Gästezimmer sind Schalldämm-Maße von mindestens 37 dB üblich, in gehobenen Häusern auch darüber. Bürotrennwände und -türen müssen je nach Nutzungskonzept Besprechungsräume akustisch wirksam vom Großraumbüro abschirmen, was Werte ab 35 dB erfordert.
Wichtig zu verstehen: Das Schalldämm-Maß einer Tür wird als Systemwert geprüft, also inklusive Rahmen, Dichtungen und Einbausituation. Selbst eine hochwertige Verglasung nützt wenig, wenn die Türdichtungen nicht sorgfältig ausgeführt sind. Schiebetüren erzielen aufgrund ihrer Konstruktion häufig geringere Schalldämmwerte als Drehtüren, was bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Müssen Lofttüren im Objektbau barrierefrei sein?
Lofttüren im Objektbau müssen barrierefrei sein, wenn das Gebäude oder die Nutzungseinheit unter die Barrierefreiheitspflicht fällt. Maßgeblich ist die DIN 18040-1 (öffentlich zugängliche Gebäude) oder DIN 18040-2 (Wohnungen), ergänzt durch die jeweilige Landesbauordnung, die festlegt, für welche Gebäudekategorien Barrierefreiheit verpflichtend ist.
Konkret bedeutet Barrierefreiheit bei Türen: eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm, eine maximale Bodenschwelle von 2 cm (besser schwellenlos), eine gut greifbare Türklinke in einer Höhe zwischen 85 und 105 cm sowie ausreichend Bewegungsfläche beidseitig der Tür. Für Drehtüren gilt zudem, dass der Kraftaufwand zum Öffnen 25 Newton nicht überschreiten darf.
Bei Falttüren und Schiebetüren ist besondere Sorgfalt geboten: Bodenschienen können Schwellen bilden, die für Rollstuhlnutzer problematisch sind. Wandbündige oder bodenebene Lösungen sind hier klar zu bevorzugen. Architekten sollten die barrierefreie Ausführung bereits in der Entwurfsphase mit dem Hersteller abstimmen, da nicht jedes Lofttürsystem nachrüstbar ist.
Welche Nachweise und Zertifikate müssen Architekten bei Lofttüren einfordern?
Architekten müssen bei Lofttüren im Objektbau mindestens folgende Nachweise einfordern: die CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung, Prüfzeugnisse für Brandschutz und Schallschutz (sofern gefordert), den Nachweis der Einbauanleitung sowie bei Brandschutzelementen die allgemeine Bauartgenehmigung oder eine gleichwertige Zulassung.
Im Detail sollte die Dokumentation folgende Unterlagen umfassen:
- Leistungserklärung (DoP): Pflichtdokument für CE-kennzeichnungspflichtige Produkte, enthält alle geprüften Leistungsmerkmale
- Prüfberichte nach DIN EN 1634 (Brandschutz) oder DIN EN ISO 10140 (Schallschutz), sofern diese Eigenschaften gefordert sind
- Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bei Brandschutzelementen
- Einbauanleitung des Herstellers, die den normgerechten Einbau beschreibt und Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Zulassung ist
- Garantiedokumentation, die Garantieumfang und -bedingungen klar definiert
Architekten tragen die Verantwortung dafür, dass nur zugelassene und normkonforme Produkte verbaut werden. Die Einholung dieser Unterlagen vor Auftragserteilung schützt nicht nur vor Haftungsrisiken, sondern sichert auch die Abnahme durch Baubehörden und Brandschutzgutachter. Bei der Normline-Produktserie empfiehlt sich eine frühe Abstimmung, welche Zulassungsklassen für das jeweilige Projekt benötigt werden.
So unterstützt LoftFX GmbH bei normkonformen Lofttüren im Objektbau
LoftFX GmbH ist speziell auf die Zusammenarbeit mit Architekten und Planern ausgerichtet und versteht die Anforderungen des Objektbaus aus der Praxis. Das Unternehmen bietet konkrete Unterstützung bei der normkonformen Planung und Ausführung von Lofttüren und Stahl-Glas-Elementen:
- Technische Beratung: LoftFX berät Architekten bereits in der Entwurfsphase zu den relevanten Normen, Zulassungsklassen und Einbauanforderungen für ihr spezifisches Projekt
- Vollständige Produktdokumentation: Alle erforderlichen Nachweise, Leistungserklärungen und Prüfzeugnisse werden mit dem Produkt mitgeliefert
- Maßgefertigte Lösungen: Ob Pivot-, Schiebe- oder Falttür, jedes Element wird individuell nach Maß gefertigt und kann auf spezifische Schallschutz- oder Barrierefreiheitsanforderungen abgestimmt werden
- 4-Jahres-Garantie auf Rahmen und Glas: Der längste Garantiezeitraum auf dem Markt gibt Planern und Bauherren zusätzliche Sicherheit
- Showroom in Erkrath: Auf über 300 m² mit mehr als 40 ausgestellten Elementen können Architekten Produkte vor Ort erleben und vergleichen
Planen Sie ein gewerbliches Projekt und möchten sicherstellen, dass Ihre Lofttüren alle relevanten Normen erfüllen? Kontaktieren Sie LoftFX GmbH für eine unverbindliche Fachberatung, bei der Ihre konkreten Anforderungen besprochen und die passenden Produkte mit vollständiger Zulassungsdokumentation empfohlen werden.


